Für Unternehmer, Auswanderer und Vielreisende

Einen Strafverteidiger sucht man nicht aus der Zelle. Man hat ihn vorher.

Im Ausland verteidigt Sie das Konsulat nicht.1 Mit der Internationalen Strafrecht‑Flatrate steht Ihre Verteidigung, bevor etwas passiert.

  • Prüfung auf Fahndungen und Haftbefehle
  • Vollmachten und Notfallakte liegen bereit
  • Notfalltelefon, im Ernstfall rund um die Uhr
  • Verteidiger vor Ort, von uns koordiniert

Unverbindlich · 30 Minuten · Telefon oder Zoom

Porträt von Rechtsanwalt Adrian Dinkl

Adrian Dinkl, Rechtsanwalt

Dinkl Rechtsanwälte GmbH

  • Dinkl Rechtsanwälte GmbH, Konstanz und Berlin
  • Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Fester Betrag statt Stundensatz
  • Notfalltelefon für Mandanten

Die Ausgangslage

Im Ausland sind Sie zunächst auf sich gestellt.

Was nach einer Festnahme im Ausland tatsächlich passiert, beschreibt das Auswärtige Amt ganz nüchtern. Die wenigsten Unternehmer haben es je gelesen:

  • Das Konsulat verteidigt nicht.

    Die Botschaft kann Sie besuchen, informiert auf Wunsch Ihre Angehörigen und nennt Ihnen deutsch- oder englischsprachige Anwälte. Sie verteidigt Sie nicht, zahlt keinen Anwalt und kann weder eine Freilassung noch ein schnelleres Verfahren bewirken.

  • Es gilt das Recht vor Ort.

    Was strafbar ist und wie hoch die Strafe ausfällt, bestimmt das Land, in dem Sie sich befinden. Deutsche Maßstäbe lassen sich weder im Verfahren noch bei den Haftbedingungen einfordern.

  • Die ersten Stunden entscheiden.

    Was Sie nach einer Festnahme sagen und unterschreiben, begleitet Sie durch das ganze Verfahren. Genau in dieser Phase sucht Ihre Familie unter Zeitdruck einen Anwalt, der vor Ort zugelassen ist, Ihre Sprache spricht und ans Telefon geht.

  • Auch innerhalb der EU.

    Auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls können auch deutsche Staatsangehörige an andere EU-Staaten übergeben werden.

Der Beleg: Auswärtiges Amt, Deutsche in Haft im Ausland, Stand 2. Juni 2026. Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz. (Quellen 1 und 2)

  • 170.6673

    Fahndungen zu offenen Haftbefehlen in Deutschland, Stichtag 1. Juli 2026

  • rund 86.0004

    aktive Interpol Red Notices, weniger als 10 % davon öffentlich einsehbar

  • 0 €1

    übernimmt das Konsulat grundsätzlich von Ihren Anwaltskosten

Quellen und Stichtage am Seitenende

Ein Beispiel

Dieselbe Passkontrolle. Zwei völlig verschiedene Tage.

Ohne Vorbereitung

  1. 6:40 Uhr: Bei der Einreisekontrolle erscheint eine Fahndungsnotierung. Sie werden festgehalten.

  2. 7:30 Uhr: Sie dürfen jemanden benachrichtigen. Aber wen? Einen Strafverteidiger in diesem Land kennen Sie nicht.

  3. 11:00 Uhr: Erste Vernehmung. Ohne eigenen Anwalt, in einer fremden Sprache.

  4. Tag 2: Ihre Familie telefoniert Kanzleien ab und wartet auf die Anwaltsliste des Konsulats.

  5. Tag 3: Ein Anwalt ist gefunden. Er kennt weder Sie noch Ihre Unterlagen und beginnt bei null.

Mit Flatrate

  1. 6:40 Uhr: Dieselbe Kontrolle. Sie zeigen Ihre Notfallkarte und sagen zur Sache nichts.

  2. 7:30 Uhr: Sie oder Ihr Notfallkontakt erreichen das Notfalltelefon. Vollmacht, Stammdaten und Ihr Länderprofil liegen der Kanzlei bereits vor.

  3. Vormittag: Die Kanzlei klärt Vorwurf und zuständige Stelle, informiert auf Wunsch das Konsulat und schaltet einen vor Ort zugelassenen Strafverteidiger ein.

  4. Noch am selben Tag: Ihre Familie hat einen festen Ansprechpartner und weiß, was als Nächstes passiert.

  5. Danach: Die Verteidigung läuft koordiniert. Ein Ansprechpartner, eine Linie, vorbereitete Unterlagen.

Beispielhafter Ablauf zur Veranschaulichung, kein realer Fall. Abläufe hängen vom Land und vom Einzelfall ab. Vorbereitung ändert nicht den Vorwurf, aber Ihre Ausgangslage.

Die Kostenfrage

Weder Rechtsschutz noch Freispruch bewahren Sie vor der Rechnung.

  • Die Vorsatz-Lücke.

    Der normale Straf-Rechtsschutz greift nicht bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können. Dazu gehören Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. Schon der Vorwurf genügt, und Sie stehen ohne Deckung da.

  • Das Stundenhonorar.

    Spezialisierte Verteidiger arbeiten in der Regel auf Stundenbasis. Auch nach einem Freispruch wird nur die gesetzliche Vergütung erstattet, nicht das vereinbarte Honorar.

  • Das Ausland.

    Kommen ein Anwalt vor Ort, Übersetzungen und Reisen hinzu, übernimmt das Konsulat davon grundsätzlich nichts.

Der Beleg: Bedingungen gängiger Rechtsschutzversicherer und Fachpresse. (Quellen 1, 5 und 6)

Die Flatrate ist keine Versicherung und ersetzt keine. Sie macht planbar, was planbar ist: Vorbereitung, Erreichbarkeit und Koordination durch die Kanzlei zum festen Betrag. Für alles Weitere gilt: Es entstehen keine Fremdkosten ohne Ihre ausdrückliche Freigabe.

Klären Sie Ihre Lage, solange nichts passiert ist.

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Der Ansatz

Ihre Verteidigung steht, bevor Sie sie brauchen.

Eine Telefonnummer allein reicht nicht. Die Flatrate bereitet Sie auf drei Ebenen vor:

  1. Ebene 1: Klarheit.

    Im Aufnahmegespräch entsteht Ihr Risiko- und Länderprofil: Wohnsitz, Reiseziele, Gesellschaften, laufende Konflikte. Dazu gehört die internationale Statusprüfung: Wir stellen für Sie Auskunftsersuchen in Deutschland, zum Schengener Informationssystem und bei der Kontrollkommission von Interpol und werten die Antworten schriftlich aus.7

  2. Ebene 2: Vorbereitung.

    Ihre Notfallakte mit Strafprozessvollmacht, Stammdaten, Notfallkontakten und Kommunikationsfreigaben liegt bei uns. Sie tragen die Notfallkarte im Portemonnaie. Sie und Ihre Angehörigen haben klare Leitfäden für den Ernstfall.

  3. Ebene 3: Bereitschaft.

    12 Monate Notfalltelefon. Im Ernstfall übernehmen wir die Sofortmaßnahmen, schalten einen zugelassenen Verteidiger vor Ort ein und koordinieren die Verteidigung aus einer Hand.

Das Paket

Die Internationale Strafrecht‑Flatrate. Alles aus einer Hand.

  • Aufnahmegespräch: persönlich, mit Ihrem Risiko- und Länderprofil.

  • Internationale Statusprüfung: Auskunftsersuchen in Deutschland, zum Schengener Informationssystem und bei Interpol, mit schriftlicher Auswertung.

  • Notfallakte: Strafprozessvollmacht, Stammdatenblatt, Notfallkontakte und Kommunikationsfreigaben für Ihre Angehörigen.

  • Notfallkarte: im Kreditkartenformat, mehrsprachig, mit Ihren wichtigsten Rechten und der Notfallnummer.

  • Leitfäden: Festnahme im Ausland, Einreisekontrolle, Durchsuchung, Vorladung. Dazu eine Checkliste für Angehörige.

  • Notfalltelefon: für Sie und Ihre benannten Vertrauenspersonen, im Ernstfall rund um die Uhr, 12 Monate lang.

  • Sofortmaßnahmen im Ernstfall: Ersteinschätzung, Klärung von Vorwurf und zuständiger Stelle, Kontakt zu Konsulat und Angehörigen.

  • Verteidiger vor Ort: Auswahl und Einschaltung zugelassener Strafverteidiger im jeweiligen Land, Koordination der Verteidigung, ein deutschsprachiger Ansprechpartner.

  • Jährliche Aktualisierung aller Unterlagen.

  • Kostenkontrolle: Fremdkosten entstehen nur nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.

Vorderseite:

Dinkl Rechtsanwälte

Notfallkarte

Name

Notfallnummer

+49 89 XXX XXX

Exklusiv für Mandanten

Rückseite:
  • DEIch mache von meinem Schweigerecht Gebrauch und möchte meinen Anwalt sprechen. Bitte informieren Sie das deutsche Konsulat.
  • ENI am exercising my right to remain silent and wish to speak to my lawyer. Please notify the German consulate.

Konsulat, Versicherung, Anwalt im Ernstfall und Flatrate im Vergleich

Wann aktiv?

Strafrecht-FlatrateSchon vorher: Akte, Vollmacht und Notfallnummer stehen

Konsulat: Nach der Festnahme, wenn Sie es verlangen

Rechtsschutzversicherung: Nach der Deckungsprüfung

Anwalt erst im Ernstfall: Wenn Ihre Familie einen gefunden hat

Rolle

Strafrecht-FlatrateKennt Ihre Lage und koordiniert die Verteidigung

Konsulat: Betreut, verteidigt nicht

Rechtsschutzversicherung: Erstattet Kosten, verteidigt nicht

Anwalt erst im Ernstfall: Verteidigt, kennt Sie und Ihre Unterlagen nicht

Im Ausland

Strafrecht-FlatrateSchaltet zugelassene Verteidiger vor Ort ein

Konsulat: Nennt Anwälte, wählt keinen aus

Rechtsschutzversicherung: Je nach Vertrag

Anwalt erst im Ernstfall: Zulassung nur im eigenen Land

Kosten

Strafrecht-FlatrateFester Betrag für die Leistungen der Kanzlei

Konsulat: Übernimmt keine Anwaltskosten

Rechtsschutzversicherung: Standardtarife zahlen bei reinen Vorsatzdelikten nicht

Anwalt erst im Ernstfall: Meist Stundenhonorar

Was nicht enthalten ist

Honorare der Anwälte vor Ort, Gerichtskosten, Kautionen, Dolmetscher und Reisekosten sind nicht Teil des festen Betrags. Sie entstehen nur nach Ihrer Freigabe. Was die Kanzlei im Ernstfall über den vereinbarten Umfang hinaus leistet, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Das Erstgespräch ist kostenlos. Den festen Betrag für die Flatrate kennen Sie, bevor Sie beauftragen.

Kostenlosen Termin wählen

So läuft es ab

In vier Schritten vorbereitet.

  1. Schritt 1: Termin wählen.

    Freien Termin online wählen. Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert 30 Minuten.

  2. Schritt 2: Erstgespräch.

    Per Telefon oder Zoom: Ihre Länder, Ihre Strukturen, Ihre Fragen. Danach wissen Sie, ob die Flatrate zu Ihnen passt und was sie kostet.

  3. Schritt 3: Aufnahme.

    Wir erstellen Ihr Risiko- und Länderprofil, Sie unterzeichnen die Vollmachten und benennen Ihre Notfallkontakte.

  4. Schritt 4: Bereit.

    Sie erhalten Notfallkarte und Leitfäden, das Notfalltelefon ist für Sie aktiv. Einmal im Jahr aktualisieren wir alle Unterlagen.

Für wen die Flatrate gedacht ist. Und für wen nicht.

Geeignet für:

  • Unternehmer und Geschäftsführer mit Gesellschaften, Konten oder Geschäftspartnern im Ausland
  • Auswanderer und alle, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder das planen
  • Vielreisende, die regelmäßig Grenzen passieren, auch außerhalb der EU
  • Familien, in denen im Ernstfall jemand wissen soll, was zu tun ist

Nicht geeignet für:

  • Alle, die eine Garantie gegen Strafverfolgung suchen. Die gibt es nicht. Wir schulden sorgfältige anwaltliche Arbeit, keinen bestimmten Ausgang.
  • Alle, die Rat dazu suchen, wie man Ermittlungen ausweicht oder Vermögen versteckt. Wir verteidigen Rechte. Beim Verstecken helfen wir nicht.
  • Alle, gegen die bereits ermittelt wird oder die schon festgenommen wurden. Dann brauchen Sie kein Vorsorgeprodukt, sondern sofort ein Mandat: +49 15678 405429
Rechtsanwalt Adrian Dinkl am Schreibtisch
Adrian Dinkl, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dinkl Rechtsanwälte GmbH, Konstanz.

Wer hinter dem Angebot steht

Ein Anwalt, der Ihre Strukturen kennt, bevor es ein Staatsanwalt tut.

Internationale Gesellschaften, Verträge und Bankverbindungen von Unternehmern sind unsere tägliche Arbeit. Genau dieses Wissen fehlt einem Verteidiger, der Sie erst im Ernstfall kennenlernt. Mit der Flatrate verbinden wir beides: Wir kennen Ihre Lage vorher und schalten im Ernstfall den passenden Strafverteidiger vor Ort ein.

  • Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dinkl Rechtsanwälte GmbH, gegründet 2016, mit Sitz in Konstanz und Niederlassung in Berlin
  • Internationale Stationen in Dublin, Tokio, Luxemburg und New York
  • Schwerpunkte unter anderem Handels- und Gesellschaftsrecht, Bankrecht und internationales Recht
  • Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg
  • Über 50 Bewertungen auf anwalt.de

Häufige Fragen

Was Mandanten vor dem Termin wissen wollen.

Ist die Flatrate eine Versicherung?
Nein. Die Flatrate ist eine anwaltliche Dienstleistung der Dinkl Rechtsanwälte GmbH auf Grundlage einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung. Sie zahlen einen festen Betrag für klar beschriebene Leistungen der Kanzlei. Eine Kostenübernahme wie bei einer Versicherung gibt es nicht.
In welchen Ländern hilft mir die Flatrate?
Überall dort, wo wir einen zugelassenen Strafverteidiger für Sie einschalten können. Im Aufnahmegespräch gehen wir Ihre Länder einzeln durch: Wohnsitz, Reiseziele, Gesellschaften. So wissen Sie vorher, wie die Verteidigung vor Ort organisiert wäre.
Können Sie mich als Rechtsanwalt im Ausland vor Ort verteidigen?
In der Regel nur zusammen mit einem Strafverteidiger, der im jeweiligen Land zugelassen ist, zum Beispiel in der Schweiz. Wo das Recht vor Ort unsere Mitwirkung zulässt, verteidigen wir Sie dann gemeinsam: Der Kollege vor Ort bringt die Zulassung und die Kenntnis des dortigen Verfahrens ein, wir Ihre Unterlagen und das Wissen um Ihre Lage. Wo ausländische Anwälte nicht mitwirken dürfen, koordinieren wir die Verteidigung von Deutschland aus. Wer die Verteidigung vor Ort führt und wie wir eingebunden sind, richten wir nach Ihren Wünschen aus. Das klären wir im Erstgespräch. Was dabei über den Umfang der Flatrate hinausgeht, vereinbaren wir vorher mit Ihnen, einschließlich der Kosten. Für Sie und Ihre Familie bleiben wir der deutschsprachige Ansprechpartner.
Wie erreiche ich Sie im Ernstfall?
Als Mandant über das Notfalltelefon, im Ernstfall rund um die Uhr. Diese Nummer erhalten nur Mandanten. Sie steht auf Ihrer Notfallkarte und liegt Ihren benannten Vertrauenspersonen vor, funktioniert also auch dann, wenn Sie selbst nicht telefonieren können. Noch ohne Flatrate erreichen Sie uns in akuten Fällen unter +49 15678 405429.
Was bringt mir die internationale Statusprüfung?
Sie erfahren, was sich über die offiziellen Auskunftswege klären lässt: ob in Deutschland Verfahren oder Fahndungen zu Ihrer Person gespeichert sind, ob eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem besteht und ob bei Interpol Daten zu Ihnen vorliegen. Wir stellen die Auskunftsersuchen, werten die Antworten aus und fassen das Ergebnis schriftlich zusammen. Je nach Stelle dauert eine Antwort einige Wochen bis Monate. Wichtig: Behörden dürfen Auskünfte einschränken oder zurückstellen. Ein unauffälliges Ergebnis ist deshalb keine Garantie, aber eine deutlich bessere Grundlage als eine Vermutung.
Was kostet die Flatrate?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die Flatrate hat einen festen Betrag für 12 Monate. Sie erfahren ihn im Erstgespräch, also bevor Sie beauftragen.
Was ist nicht enthalten?
Honorare der Anwälte vor Ort, Gerichtskosten, Kautionen, Dolmetscher und Reisekosten. Solche Fremdkosten entstehen nur nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.
Gegen mich läuft bereits ein Verfahren. Kann ich die Flatrate trotzdem abschließen?
Die Flatrate ist Vorsorge für den Fall, der noch nicht eingetreten ist. Wenn bereits ermittelt wird, eine Vorladung vorliegt oder eine Durchsuchung stattgefunden hat, rufen Sie uns direkt an. Dann besprechen wir ein Mandat für genau diesen Fall.
Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Brauche ich das?
Ein Ermittlungsverfahren beginnt mit einem Anfangsverdacht, nicht mit Schuld. Die Anzeige eines früheren Geschäftspartners, die Verdachtsmeldung einer Bank oder ein Missverständnis bei einer Kontrolle im Ausland genügen. Vorbereitung ändert nichts am Vorwurf, aber viel an Ihrer Ausgangslage.
Meine Rechtsschutzversicherung deckt Strafrecht doch ab?
Prüfen Sie zwei Punkte: Vorsatz und Ausland. Der normale Straf-Rechtsschutz greift nicht bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können. Und eine Versicherung erstattet Kosten. Sie bereitet nichts vor und koordiniert keine Verteidigung im Ausland. Beides schließt sich nicht aus: Ein Spezial-Straf-Rechtsschutz und die Flatrate ergänzen sich.
Gilt die Flatrate auch für meine Familie, Freunde oder Geschäftspartner?
Auf Wunsch ja, sofern keine Interessenkonflikte bestehen. Sprechen Sie uns an, wenn neben Ihnen auch Angehörige, Freunde oder Geschäftspartner in Ihren Vertrag einbezogen werden sollen. Mandant ist dabei jede Person selbst: Die Vollmachten schließen wir immer mit jeder Person einzeln ab, und was uns jemand anvertraut, bleibt auch gegenüber den anderen vertraulich. Bucht ein Unternehmen die Flatrate für mehrere Personen, etwa für seine Geschäftsführer, gelten für den festen Betrag vergünstigte Konditionen. Ihre Angehörigen binden wir außerdem als Notfallkontakte ein, damit sie die Notfallnummer kennen und wissen, was zu tun ist.
Erfährt jemand von meiner Anfrage?
Nein. Es gilt die anwaltliche Verschwiegenheit, schon ab dem Erstgespräch. Ohne Ihren Auftrag nehmen wir mit niemandem Kontakt auf.
Was passiert nach 12 Monaten?
Vor Ablauf aktualisieren wir Ihre Unterlagen und sprechen mit Ihnen über die Verlängerung.
Muss ich nach Konstanz kommen?
Nein. Erstgespräch und Aufnahme laufen per Telefon oder Zoom, egal in welchem Land Sie gerade sind.

Kostenloses Erstgespräch

Der beste Zeitpunkt für einen Verteidiger ist, bevor Sie ihn brauchen.

In 30 Minuten klären wir, ob die Flatrate zu Ihrer Lage passt: Ihre Länder, Ihre Strukturen, Ihre offenen Fragen. Vertraulich, per Telefon oder Zoom.

  1. Schritt 1: Termin wählen.

    Freien Termin im Kalender wählen, Buchung in zwei Minuten.

  2. Schritt 2: Erstgespräch.

    30 Minuten, vertraulich: Ihre Lage, Ihre Risiken, Ihre Optionen.

  3. Schritt 3: Ihre Entscheidung.

    Sie kennen Leistung und festen Betrag, bevor Sie beauftragen.

Freie Termine

Wählen Sie direkt einen freien Termin. Wir rufen Sie zur gewählten Zeit an oder sprechen per Zoom.

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  • Telefon oder Zoom
  • Anwaltliche Verschwiegenheit

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Rechtliche Hinweise
  • Die Internationale Strafrecht-Flatrate ist eine anwaltliche Dienstleistung der Dinkl Rechtsanwälte GmbH auf Grundlage einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung. Sie ist keine Versicherung und begründet keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten Dritter.
  • Geschuldet ist die sorgfältige anwaltliche Tätigkeit im vereinbarten Umfang, kein bestimmter Erfolg. Es wird nicht zugesagt, dass eine Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Auslieferung oder Verurteilung verhindert wird.
  • Vor ausländischen Behörden und Gerichten werden Mandanten in der Regel durch dort zugelassene Rechtsanwälte vertreten, die der Mandant gesondert beauftragt. Soweit das Recht vor Ort es zulässt, verteidigt die Kanzlei gemeinsam mit ihnen. Im Übrigen wählt die Kanzlei aus, vermittelt und koordiniert. Geht ihre Mitwirkung über den vereinbarten Umfang der Flatrate hinaus, werden Umfang und Vergütung vorher gesondert vereinbart. Die Verfügbarkeit geeigneter Anwälte kann je nach Land und Lage unterschiedlich sein.
  • Das Notfalltelefon ist im vereinbarten Umfang erreichbar. Eine bestimmte Reaktionszeit oder ein persönliches Erscheinen an jedem Ort wird nicht zugesagt.
  • Honorare ausländischer Anwälte, Gerichtskosten, Kautionen, Dolmetscher, Sachverständige und Reisekosten sind nicht Teil des festen Betrags und entstehen nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Mandanten.
  • Die Statusprüfung nutzt die verfügbaren Auskunftswege. Behörden können Auskünfte einschränken oder zurückstellen. Eine negative oder unvollständige Auskunft schließt ein Verfahren oder eine Fahndung nicht mit Sicherheit aus.
  • Die Vergütungsvereinbarung wird in Textform und getrennt von der Vollmacht geschlossen.

Quellen

  1. 1.Auswärtiges Amt: Deutsche in Haft im Ausland, Konsularische Betreuung, Artikel vom 2. Juni 2026. https://www.auswaertiges-amt.de/de/konsularische-betreuung-haftfaelle-2189480
  2. 2.Art. 16 Abs. 2 Grundgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.html
  3. 3.Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7156 vom 14. Juli 2026, Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026. 170.667 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen, bezogen auf 148.311 Personen. https://dserver.bundestag.de/btd/21/071/2107156.pdf
  4. 4.Recherche des Mediums Disclose, Januar 2026, zitiert nach JURIST. https://www.jurist.org/news/2026/01/interpol-leaked-files-reveal-states-abuse-red-notices-to-target-dissidents/
  5. 5.Württembergische Versicherung: Straf-Rechtsschutz. https://www.wuerttembergische.de/existenz/rechtsschutzversicherung/straf-rechtsschutz/
  6. 6.Legal Tribune Online: Ermittlungsverfahren gegen Selbstständige und Entscheidungsträger. https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/ermittlungsverfahren-selbstaeendige-leitende-angestellte-strafrechtsschutz
  7. 7.Interpol: Red Notices und Kontrollkommission CCF. https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/Red-Notices

Stand der Angaben: Oktober 2026.

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